Die Temperaturen der letzten Wochen zeigen ganz klar, dass der Sommer in Mitteleuropa angekommen ist. Bei Temperaturen über 30°C wird das Arbeiten häufig zur Qual. Eigene Gesetze zum Arbeiterschutz regeln, unter welchen Umständen die Arbeit zumutbar und vor allem zulässig ist. Doch wie sieht das Thema in Pandemie-Zeiten aus? Welche Rechte hat der Arbeitnehmer im Homeoffice? Und musst du tatsächlich trotz extremer Hitze im Büro eine FFP2-Maske tragen? Wir haben uns die wichtigsten Regelungen und Gesetze für dich genauer angesehen.
Die FFP2-Maske im Büro
Wir wollen an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen, unter welchen Umständen generell die Maskenpflicht im Büro gilt. Zu diesem Zweck solltest du die entsprechenden, aktuell gültigen Regelungen der Regierung ansehen. Falls an deinem Arbeitsplatz jedoch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht, stellt sich die Frage, inwieweit dies auch bei großer Hitze gültig ist. Die Antwort lautet: Ja. Die Maskenpflicht gilt gänzlich unabhängig der Temperaturen. Allerdings gelten Regelungen, dass die Temperatur am Arbeitsplatz nicht über 26°C steigen sollte und im Falle entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen.
Diese Maßnahmen müssen arbeitsrechtlich getroffen werden
Steigen die Temperaturen im Büro auf über 26°C an, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Zu diesem Zweck können Jalousien angebracht werden. Ist die Temperatur immer noch zu hoch, können über den Betriebsrat weitere Maßnahmen angeregt werden. Beispielsweise kann eine Klimaanlage die Temperatur regulieren. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese nicht zu niedrig ist. Ein Temperaturunterschied von maximal 6°C zur Außentemperatur wird empfohlen.
Wie sieht es mit Vorschriften zur Bekleidung aus?
Bei vielen Berufen ist ein bestimmter Dresscode nötig. Dies trifft vor allem auf Jobs mit Kundenkontakt zu. Wird vom Arbeitgeber ein bestimmter Kleidungsstil vorgegeben, darfst du diesen nicht willkürlich verändern und ignorieren. So ist es beispielsweise nicht möglich, als Kundenbetreuer in einer Bank mit kurzer Hose zu erscheinen. Im Zweifelsfall solltest du immer das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen und nachfragen, inwieweit ein luftigerer Kleidungsstil erlaubt ist oder nicht.
Die Regelungen im Homeoffice
Du arbeitest aktuell im schön eingerichteten Homeoffice? Die gute Nachricht ist, hier musst du garantiert keine FFP2-Maske tragen. Die schlechte Nachricht lautet: Meist sind Wohnungen weniger gut an hohe Temperaturen angepasst, als Büros. Das heißt, dass du im Homeoffice sehr wahrscheinlich mit höheren Temperaturen zu kämpfen hast. Allerdings ist dein Zuhause jetzt auch dein Arbeitsplatz. Das heißt, dass auch hier dein Chef dafür sorgen müsste, dass die Temperaturen angemessen bleiben. Allerdings sind die Gesetze hier nicht eindeutig und keinesfalls vollständig ausgearbeitet. Am besten ist auch hier das offene und direkte Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Die Anschaffung eines Ventilators sollte das Budget nicht sprengen, die Montage einer Jalousie wird hingegen mit Sicherheit nicht finanziert werden. Eine mögliche Lösung wäre auch das Verlegen der Arbeitszeit, sodass während der Arbeit niedrigere Temperaturen herrschen.
Gibt es so etwas wie „hitzefrei“?
Grundsätzlich gibt es im deutschen Arbeitsrecht keine Regelung, dass ab bestimmten Temperaturen die Arbeit unzumutbar wird. Allerdings besteht die Möglichkeit, ab 35°C im Einvernehmen mit dem Chef hitzefreie Tage zu ermöglichen. Du darfst jedoch nie ohne die Erlaubnis deines Vorgesetzten beschließen, dass dieser Tag zu heiß zum arbeiten ist, denn das ist bei wiederholtem Auftreten ein Grund für eine fristlose Kündigung.